Kommentar von Herbert Emerich, ehem. Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion im Neckarsulmer Gemeinderat und Mitglied des Vorstands der CDU-Neckarsulm, zum Artikel vom 09. März 2018 in der Heilbronner Stimme: „Es kommt Bewegung ins Thema Mobilität“
Herr Volker Raith referierte bei der Veranstaltung der Grünen über die Geschichte des B27-Anschlusses, die in seiner Kernaussage „die Stadt habe sich den ursprünglich geplanten Standort für den Anschluss buchstäblich verbaut“, der Korrektur bedarf.
Es ist richtig, dass eine erste Planung den Standort für den Anschluss der B27 an das Gewerbegebiet Süd gegenüber der jetzigen Planung weiter südlich vorgesehen hatte. Diesen Grundsatzbeschluss für diese Variante 1 fasste der GR damals einstimmig in seiner Sitzung am 25.10.2001. Veranschlagte Kosten nur für das Brückenbauwerk rd. 8 Mio Euro (s. HSt vom 27.10.2001)
Auch die von der SPD erneut ins Gespräch gebrachte Tunnellösung war in 2 Varianten Gegenstand der Beschlussvorlage. Variante 2 „Kurzer Neubergtunnel“ veranschlagter Gesamtkostenrahmen rd. 33 Mio.Euro und Variante 3 „ Langer Hungerbergtunnel“ Kostenrahmen der Gesamtmaßnahme rd. 60 Mio Euro.
Ergebnis: Variante 2 und 3 waren damals nicht finanzierbar und zeitlich nicht planbar, weil sie nur mit einem kompletten und zeitgleichen Ausbau und teilweiser Verlegung der B27 realisierbar waren.
Die beschlossene Variante 1 wurde letztendlich von den zuständigen Behörden nicht genehmigt mit der Begründung, dass die Abstände zwischen den Auf- und Abfahrtsrampen der A6 und den geplanten Rampen des B27-Anschlusses zu gering sind, um die erforderlichen Längen der notwendigen Auffahr- und Beschleunigungsspuren verkehrssicher darzustellen. Erst aufgrund dieser Zwänge und ablehnenden Bescheide kam es zu der jetzt diskutierten Planung des B27-Anschlusses in Höhe der Binswanger Strasse und wurden die ursprünglich notwendigen Flächen für Gewerbeansiedlungen freigegeben.